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   VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044, 22 A 09.40049, 22 A 09.40051, 22 A 09.40055   

Zitiervorschläge
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VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044, 22 A 09.40049, 22 A 09.40051, 22 A 09.40055 (https://dejure.org/2011,4175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2011 - 22 A 09.40044, 22 A 09.40049, 22 A 09.40051, 22 A 09.40055 (https://dejure.org/2011,4175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 22 A 09.40044, 22 A 09.40049, 22 A 09.40051, 22 A 09.40055 (https://dejure.org/2011,4175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    1. Die Planfeststellungsbehörde darf für die Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks bei der Auswahlentscheidung über die technische Bauvariante dem Gesichtspunkt der Bausicherheit maßgebliche Bedeutung beimessen und braucht zu den danach nachrangigen Bauvarianten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine Planfeststellungsbehörde i.R.e. Auswahlentscheidung über die technische Bauvariante bei der Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks; Rechtfertigung einer vorrangigen Feststellung eines Plans für den ...

  • Wolters Kluwer

    Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine Planfeststellungsbehörde i.R.e. Auswahlentscheidung über die technische Bauvariante bei der Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks; Rechtfertigung einer vorrangigen Feststellung eines Plans für den ...

  • Wolters Kluwer

    Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine Planfeststellungsbehörde i.R.e. Auswahlentscheidung über die technische Bauvariante bei der Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks; Rechtfertigung einer vorrangigen Feststellung eines Plans für den ...

  • Wolters Kluwer

    Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine Planfeststellungsbehörde i.R.e. Auswahlentscheidung über die technische Bauvariante bei der Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks; Rechtfertigung einer vorrangigen Feststellung eines Plans für den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine Planfeststellungsbehörde i.R.e. Auswahlentscheidung über die technische Bauvariante bei der Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks; Rechtfertigung einer vorrangigen Feststellung eines Plans für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (47)

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Die diese Varianten ablehnenden Gründe im Planfeststellungsbeschluss hielten einer Überprüfung nicht stand, wie sich aus den Äußerungen der Fachbeistände Dr. ... und Dr. ... (letzterer im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059) ergebe; dabei habe Dr. ... noch einen dritten Vorschlag betreffend Bauvariante und Baulogistik erarbeitet, der ebenfalls zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung für die Anwohner am Marienhof führen würde.

    Dies belege die gutachterliche Stellungnahme des Ingenieurbüros ... im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059.

    Dies bestätige das im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 eingereichte Gutachten von Prof. Dr. ... und Dr. .

    Die im Klageverfahren vorgeschlagene Variante "Dr. ... 3", wie sie der Stellungnahme von Prof. Dr. ... und Dr. ... vom 7./8. Dezember 2009 im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 zugrunde liegt, entspricht hinsichtlich der Tragkonstruktion und der Auftriebssicherung dem Vorschlag "Dr. ... 2" (vgl. S. 8 ff., 25 der Stellungnahme vom 7./8.12.2009), sieht jedoch die Vorabherstellung der Bahnsteigebene im Mittelbereich in Tübbingbauweise mit einem späteren Rückbau der Tübbinge vor.

    Nach den nicht näher konkretisierten Ausführungen des Fachbeistands der Kläger des Verfahrens Az. 22 A 09.40059 Dr. ... in der mündlichen Verhandlung vom 7./8. Dezember 2010 (vgl. Niederschrift S. 15) kann dieser Vorschlag auch mit der Variante "Dr. ... 1" kombiniert werden.

    In den Stellungnahmen von Prof. Dr. ... und Dr. ... vom 7./8. Dezember 2009, 30. August 2010 und 24. November 2010 im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 sowie des Ingenieurbüros Dr. ... und Partner vom 1. Dezember 2009, 22. September 2010 und 29. November 2010 sind Sicherheitsaspekte allenfalls insoweit angesprochen, als dafür im Rahmen einer detaillierten Planung Lösungen gefunden werden könnten (vgl. z.B. die Stellungnahmen des Ingenieurbüros Dr. ... und Partner vom 22.9.2010 S. 3 f. und vom 29.11.2010 S. 4 ff. sowie die Stellungnahme von Prof. Dr. .../Dr. ... vom 30.8.2010 S. 20) bzw. einzelne ungefähre Lösungsvorschläge unter Erstellung weiterer, bisher nicht vorgesehener Schächte dargestellt sind (vgl. z.B. die Stellungnahme des Ingenieurbüros Dr. ... und Partner vom 29.11.2010 S. 3).

    Soweit in der mündlichen Verhandlung vom 7./8. Dezember 2010 vom Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dr. ... zunächst eingewandt wurde, er sehe bei den Alternativlösungen keine größeren Sicherheitsprobleme (vgl. Niederschrift über die mündliche Verhandlung S. 15, 17), wurden größere Sicherheitsprobleme einer bergmännischen Bauweise auf die Einwände des Fachbeistands der Beigeladenen Prof. Dr. ... hin letztlich doch eingeräumt.

    Die Einhaltbarkeit des Immissionswerts für Staubniederschlag gemäß Nr. 4.3.1 der TA Luft hat der Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dipl.Ing.

    Die vom Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dipl.Ing.

    Auch soweit es sich bei den Werten um Jahresmittelwerte handelt, hat der Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dipl.Ing.

    Sein Gewicht wird vorliegend durch die gleichgerichteten Schutzinteressen der anderen Geschäftsinhaber am Marienhof (vgl. insbesondere Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059) noch verstärkt (vgl. z.B. BVerwG vom 20.4.2005 BVerwGE 123, 261 ; Paetow NVwZ 2010, 1184/1185 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zuletzt BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.; BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012).

    Dies bedeutet, dass nach summarischer Prüfung der Verwirklichung des Gesamtvorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen dürfen (vgl. zuletzt BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es für eine derartige positive Prognose nämlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass nach summarischer Prüfung der Verwirklichung des Vorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. zuletzt BVerwG vom 22.7.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.

    ddd) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegten "Zusatzuntersuchungen Baulärm - Hp Marienhof" durch das Büro ... GmbH vom 30. September 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).

    Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass den Klägerinnen bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Dieser Ausspruch ist grundsätzlich erforderlich, soweit Rechtsverstöße nur in einem ergänzenden Verfahren "geheilt" werden können, weil sie entweder die Ausgewogenheit der Gesamtplanung betreffen - was hier nicht der Fall ist - oder ohne ihre vorherige Behebung mit Rücksicht auf die Belange Dritter die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses im Übrigen nicht ins Werk gesetzt werden darf (vgl. BVerwG vom 9.6.2004 BVerwGE 121, 72 m.w.N.).

    Es entspricht auch dem Grundsatz der Planerhaltung und dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 18 e Abs. 6 Satz 2 AEG, stets nur die am wenigsten in das planfestgestellte Vorhaben eingreifende Rechtsfolge anzuordnen, die eine ausreichende Fehlerbehebung sicherstellt (BVerwG vom 9.6.2004 BVerwGE 121, 72 , zum insofern vergleichbaren Fernstraßenrecht).

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Das EBA hat im vorliegenden Fall zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass der im Straßen- und Fußgängerbereich verbleibende Lärm nicht nur die vorübereilenden Passanten, sondern auch die dortigen Ladengeschäfte in maßgeblicher Weise betrifft (vgl. hierzu BGH vom 7.7.1980 NJW 1980, 2703 m.w.N.).

    Der Außenkontaktbereich vor den Ladengeschäften ist damit als zu den Ladengeschäften gehörender Kernbereich anzusehen, der denselben Schutzanspruch nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG wie das Ladengeschäft an sich genießt (vgl. BGH vom 7.7.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 7.88

    Personenbeförderung - U-Bahn-Bau - Planfeststellung - Lärmbelästigung - Immission

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Der Entschädigungsanspruch ist somit ein Surrogat für nicht zu verwirklichende Ansprüche auf einen technisch-realen Ausgleich unzumutbarer Auswirkungen der Planung (vgl. z.B. BVerwG vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603 und vom 27.1.1988 NVwZ 1988, 534, letztere zu Bauarbeiten).

    Davon, dass von Baulärm Betroffene in erster Linie auf die Geltendmachung von Planergänzungsansprüchen zu verweisen sind, geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus (vgl. BVerwG vom 27.1.1988 NVwZ 1988, 534).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Dies gilt insbesondere dann, wenn deren Verwirklichung mit einem nicht völlig auszuschließenden Risiko für einen öffentlichen Belang von überragend wichtiger Bedeutung verbunden ist und weitere Untersuchungen, die zu größerer Erkenntnissicherheit führen sollen, mit einem nicht vertretbaren finanziellen Aufwand verbunden wären (vgl. BVerwG vom 24.9.1997 UPR 1998, 72 und vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274).

    Denn dies änderte nichts daran, dass die mit diesen technischen Bauvarianten verbundenen Risiken in jedem Fall signifikant höher wären als bei der gewählten Bauweise und sich deshalb eine der Alternativlösungen dem EBA nicht als insgesamt vorzugswürdigere Lösung hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu BVerwG vom 24.9.1997 UPR 1998, 72 und vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274).

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Dabei ist zwar zu beachten, dass das Bauvorhaben vorliegend dem Wohl der Allgemeinheit dient, weil der Schienenweg einschließlich des Haltepunkts Marienhof dem allgemeinen Verkehr gewidmet ist (vgl. BVerfG vom 23.2.2010 NVwZ 2010, 512/515).

    Dies gilt speziell dann, wenn die Planung dem öffentlichen Interesse dient, was bei einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnanlage der Fall ist (vgl. z.B. BVerfG vom 23.2.2010 NVwZ 2010, 512/515; BVerwG vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Da es sich vorliegend um bloß mittelbar durch den Planfeststellungsbeschluss hervorgerufene Beeinträchtigungen handelt, für die es - anders als bei einem Rechtsentzug - eines gesonderten Rechtsakts in Gestalt eines Enteignungsbeschlusses nicht bedarf, hat die Planfeststellungsbehörde dem Grunde nach schon im Planfeststellungsbeschluss über solche Ansprüche zu entscheiden (vgl. BVerwG vom 7.7.2004 NVwZ 2004, 1358 m.w.N.; BGH vom 30.10.2009 UPR 2010, 193 m.w.N.).

    Denn auch die vom EBA angeführten Entschädigungsklagen vor Zivilgerichten würden voraussichtlich scheitern, weil sich diese durch § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG an einer stattgebenden Entscheidung gehindert sehen würden (BGH vom 30.10.2009, a.a.O.; vgl. auch Dobmann NVwZ 2011, 9).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
    Anders als bei Fernstraßen kann für schienengebundene Anlagen als eigene sachliche Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung nicht verlangt werden, dass jedem Planungsabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion zukommen muss (vgl. BVerwG vom 21.12.1995 DVBl 1996, 676).

    Ausgangspunkt ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach im Eisenbahnrecht nicht verlangt werden kann, dass jedem Abschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion zukommt, weil ansonsten die Planung von Schienenstrecken nur "in einem Stück" auf der Grundlage eines oft unüberschaubaren Planfeststellungsverfahrens möglich wäre (vgl. BVerwG vom 21.12.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 A 2004.05

    Planfeststellung; luftrechtliche ~; Fluglärm; Zumutbarkeit; Schutzvorkehrungen;

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 108.09

    Straßenplanung; Anliegerinteresse in der Abwägung; Gewinneinbußen von

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40012

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

  • BVerwG, 21.10.2003 - 4 B 93.03

    Vorliegen einer erheblichen Erschwerung der Benutzung der Zufahrten und Zugänge ;

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

  • BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64

    Buschkrugbrücke - Straßenarbeiten, Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 22 ZB 06.2431

    Wasserrechtlicher Benutzungstatbestand; echte/fiktive Benutzung;

  • VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung bzw. technische Sicherung von

  • VGH Bayern, 12.04.2002 - 20 A 01.40016
  • VGH Bayern, 06.11.2002 - 22 AE 02.40091

    Untersagung einer bestimmten Zufahrt zu einer Baustelleneinrichtungsfläche sowie

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 25.10.2001 - 11 A 30.00

    Beiladung einer Energieversorgungs GmbH & Co KG

  • VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine Bahnstromleitung; wehrfähige

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Hinsichtlich der Betroffenheiten der jeweiligen Ladengeschäfte in den Anwesen der Kläger werde auf die Ausführungen in den Parallelverfahren Az. 22 A 09.40044, 22 A 09.40049 und 22 A 09.40051 sowie die dort beigefügten Gutachten der ... GmbH verwiesen.
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Hinsichtlich der Betroffenheiten der jeweiligen Ladengeschäfte in den Anwesen der Kläger werde auf die Ausführungen in den Parallelverfahren Az. 22 A 09.40044, 22 A 09.40049 und 22 A 09.40051 sowie die dort beigefügten Gutachten der *** *************** GmbH verwiesen.
  • VG Hamburg, 31.01.2012 - 15 E 3102/11

    Polizeiliche Befugnis straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung einer

    Gerade die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben, die auf Publikumsverkehr angewiesen sind, hat verfassungsrechtliche Relevanz, da sie den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 GG) betrifft (vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 24.1.2011, 22 A 09.40044 u.a., Juris Rn. 106; BVerwG, Beschluss vom 27.7.2010, 9 B 108/09, Juris Rn. 2).

    Einem bloßen Änderungsbescheid nach § 76 Abs. 2 VwVfG dürfte insoweit bislang entgegenstehen, dass die - hierzu bisher nicht einmal angehörte - Antragstellerin den zwischenzeitlichen Änderungen nicht zugestimmt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, 7 A 7/09, NVwZ 2010, 584 ff., Juris Rn. 24), obwohl sie im Sinne des Gesetzes als Anliegerin von der Änderung betroffen ist, da eine verschlechterte Erreichbarkeit des Kinos zu Gewinneinbußen führen kann (vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 24.1.2011, 22 A 09.40044 u.a., Juris Rn. 106; BVerwG, Beschluss vom 27.7.2010, 9 B 108/09, Juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 22 A 18.40036

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Bahnstreckenneubau zwecks Anbindung an

    Zur Beurteilung der Schädlichkeit bzw. Erforderlichkeit im Sinn des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG können allerdings nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 80; BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 22 AS 19.40035 - juris Rn. 162 f.; U.v. 24.1.2011 - 22 A 09.40044 u.a. - juris Rn. 119, jeweils m.w.N.) die Anhaltswerte der DIN 4150, Teil 2, Tabelle 1 (Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und Teil 3 (Einwirkungen auf bauliche Anlagen) als allgemein anerkannte Regeln der Technik herangezogen werden.
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

    Die Abwägungsfehler des EBA bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Außenkontaktbereiche von Ladengeschäften und in deren Folge bei der Entscheidung über aktive Schallschutzmaßnahmen (vgl. die Parallelverfahren Az. 22 A 09.40044 u.a., Az. 22 A 09.40045 u.a., Az. 22 A 09.40059) bestehen hinsichtlich der nicht enteignungsbetroffenen Klägerin jedenfalls nicht in vergleichbarem Umfang.
  • BVerwG, 15.04.2011 - 7 VR 7.11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Antragsgegnerin mit Urteilen vom 24. Januar 2011 (VGH 22 A 09.40045 u.a. bzgl. der Antragstellerin zu 1; VGH 22 A 09.40044 u.a. bezüglich der Antragstellerin zu 2) verpflichtet, über die begehrte Planergänzung hinsichtlich des Schutzes vor Baulärm für die Ladengeschäfte im Anwesen Theatinerstraße 47 rechtzeitig vor Baubeginn neu zu entscheiden.
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